Satzung

Miet- und Aufenthaltsregeln Achtung!

Veranstalten von Gesellschaftsveranstaltungen verboten.
Die Regeln des Aufenthalts des Mieters in der Wohnung sind im Reglement festgelegt. Jeder Mieter ist verpflichtet, sich mit den Regeln dieses Reglements vertraut zu machen und sie einzuhalten.

Allgemeine Bedingungen und Nutzungsregeln für das Apartment

  1. Der Mietpreis beinhaltet kosten der Nutzung, Strom, Gas,Wasser und Kosten des öffentliches Rechts,:
  2. Der Tag in dem Apartment beginnt um 14:00 Uhr und endet um 12:00 Uhr. Es sind auch anderen An und Abreise Zeiten eventuell möglich aber nur nach Absprachehe. Check-in nach 22:00 ist möglichch aber nur nach Absprache.
    Bei Check-in ist erforderlich einen Lichtbildausweis und die angaben Ihre Kreditkartennummer und das Ablaufdatum.
  3. Vermieter kann verlangen eine Kaution, um mögliche Schäden zu decken. Die Kaution wird unmittelbar nach dem Ende Ihres Aufenthaltes zurückgegeben werden, wenn kein Schäden oder Zerstörung vorliegen.
    Wenn bei der Apartment Rückgabe Vernichtung oder Schäden festgestellt werden, wird die Kaution bis zur Bewertung der Schäden einbehalten.
    Wenn die Kaution höher als der Wert der Beschädigung oder Zerstörung ist ,wird der Unterschied sofort an den Mieter zurückerstattet. Wenn die Kaution geringer ist als der Wert der Beschädigung oder Zerstörung, ist der Mieter verpflichten die Differenz umgehend zu zahlen.
  4. Der Aufenthalt von Kindern unter 6 Jahren mit einem Erwachsenen Mieter ist kostenlos wenn das Kind im eigenen Bett oder im Bett des Mieter schlaft.
    Die Vermieterin stellt auf Wunsch kostenlos ein Babybett zur Verfügung..
  5. Die Appartements sind nicht geeignet/angepasst um Tiere zur beherbergen, einschließlich Haustieren.
  6. Mieter ist nicht berechtigt, das Apartment an einen Dritten abzutreten auch wenn die Mietzeit noch nicht abgelaufen ist und Miet- gebühre für den Aufenthalt bezahlt worden ist.
  7. Anzahl der Personen in einer Apartment kann nicht hoher sein als die Anzahl die bei der Buchung vom Mieter angegeben worden ist. Sollte die
    Anzahl der Personen hoher sein wie bei der Buchung angegeben worden ist , verpflichtet sich der Mieter eine Vertragsstrafe von 200,–PLN pro Tag und Person zur bezahlen. Besucher können sich in dem Miet-Apartment von 7:00 bis 22:00 aufhalten.
  8. Der Mieter verpflichtet sich strikt an die Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 zur halten. Wenn der Mieter die Nachtruhe verletzen oder die allgemein gültigen Regeln, kann der Mieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. In diesem Fall ist der Vermieter nicht verpflichtet zur Rückerstattung bereits bezahlten und nicht genutzten Mietzeitraumes.
  9. Die Organisation von gesellschaftlichen Veranstaltungen durch den Mieter in dem Miet-Apartment ist streng verboten. Wenn der Mieter eine gesellschaftliche Veranstaltung trotzdem organisiert die für die anderen Mieter lästig sein wird, verpflichtet sich der Mieter an den Vermieter eine Vertragsstrafe von 2000,–PLN.
    (Zweitausend PLN) zur bezahlen.
  10. In der Wohnungen und dem Gebäude besteht ein Rauchverbot und Verbot von Drogenkonsum. . Wenn der Mieter gegen ein Verbot verstoßt zahlt er an den Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500,–PLN.
  11. Der Mieter verpflichtet sich die Räumlichkeiten in Übereinstimmung mit den vorgesehenen Zweck zu verwenden.
  12. Mieter ist verpflichtet die Substanz der Wohnung im gleichen Zustand zu halten wie bei Mietbeginn übernommen.
  13. Aus Sicherheitsgründen können keine elektrischen Geräte benutzt werden die nicht aus dem Apartment stammen.Es ist verboten in dem Apartment Pyrotechnische Materialien zu verwenden.
  14. Bei Verlassen der Wohnung sollte der Mieter überprüfen ob alle elektrischen Geräte ausgeschaltet sind und Türen – Fenstern geschlossen sind.
  15. Die Übergab/Rückgabe des Appartements erfolgt an Hand eines Abnahmeprotokolls, die von beiden Parteien des Vertrages unterschrieben wird
    und eine Liste aller Einrichtung Gegenstände erhält.
  16. Über eventuelle Störungen oder Beschädigungen die sowohl in der Wohnung und Einrichtungen während ihres Aufenthalts auftreten, hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Das gleiche gilt für Unstimmigkeiten an Geräte/ Zubehör die in dem Übernahmeprotokoll aufgeführt worden sind.
  17. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die entstandenen Schäden oder Zerstörung sowohl in der Wohnung wie auch an Gerät und Zubehör sowohl finanziell wie auch zivil.
    Im Falle der Beschädigung oder Zerstörung in der Wohnung oder seiner Ausrüstung/Ausstattung behält sich der Vermieter das Recht die Schäden zur
    bewerten zur reparieren/erneuern oder neu zur ersetzen, für die der Mieter vor der dem Verlassen des Miet- Appartements bezahlen muss.
  18. Am Abreise Tag ist der Mieter verpflichtet das Apartment bis 12:00 Uhr an Vermieter zur übergeben in dem gleichen Zustand wie am Tag des Einzugs.
  19. Ein integraler Bestandteil dieser Verordnung ist die Auflistung der Ausrüstung in der das Apartment ausgestattet ist.

HÖHERE GEWALT

  1. Im Falle von unvorhergesehenen Umständen deren Auswirkungen nicht durch übliche Mittel liquidiert werden können behält sich der Vermieter das Recht vor dem Mieter eine Ersatz Apartment anzubieten. Der Vermieter hat das Recht im Falle von höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten..
  2. In der Situation die im Punkt 1 beschrieben ist, wird der Bezahlte Betrag vom Mieter unverzüglich zurückerstattet, abzüglich der Verbindlichkeiten gegenüber dem Vermieter für die geleisteten Dienste.
  3. Inhaber/Vermieter des Apartments übernimmt keine Verantwortung für die Ruhestörung z.B. Durchführung von Reparaturarbeiten, etc.

BESCHWERDEN

  1. Der Mieter kann Beschwerden und festgestellte Unregelmäßigkeiten. innerhalb von 7 Tagen nach ihrem Auftreten reklamieren.
  2. Die Beschwerde/Reklamation wird innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bearbeitet. Der Mieter erhält per E – Mail eine Entscheidung der Reklamation.
  3. Alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien aus Vertrages entstehen, werden gütlich beigelegt werden.
    Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, vereinbaren beide Parteien als Gerichtsstand Sitz des Vermieters und das polnische recht.

„Das Gebäude wird videoüberwacht, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und Menschen und Sachwerte zu schützen.